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Sonntag, 24. Mai 2026

Eine gezielte Verleumdung beschädigt den Ruf von Privatpersonen und Unternehmen nachhaltig. Wer falsche Tatsachen im Internet oder im Alltag verbreitet, begeht eine Straftat nach § 187 StGB. Betroffene müssen das nicht hinnehmen, sondern können die Verleumdung effektiv entfernen lassen.

Schritt 1: 

Beweise lückenlos sichernBevor Sie Löschungen beantragen, sichern Sie die unrechtmäßigen Inhalte gerichtsfest. Erstellen Sie Screenshots, die den vollständigen Text, das Datum, die Uhrzeit und die URL oder das Profil des Täters zeigen. Ziehen Sie bei schwerwiegenden Fällen Zeugen hinzu, die die Verbreitung bestätigen können.

Schritt 2: 

Betreiber und Plattformen kontaktierenSocial-Media-Plattformen, Foren und Suchmaschinen wie Google sind gesetzlich verpflichtet, rechtswidrige Inhalte nach Kenntnisnahme umgehend zu prüfen und zu sperren.


Meldeformulare nutzen: 

Verwenden Sie die spezifischen Formulare der Plattformen für Verletzungen des Persönlichkeitsrechts.Google-Löschung: Über das Google Legal Help Center können Sie die Entfernung verleumderischer Suchergebnisse beantragen.Webseitenbetreiber anschreiben: Fordern Sie den Hoster oder Admin direkt per E-Mail unter Fristsetzung zur Löschung auf.

Schritt 3: 

Zivil- und strafrechtliche Schritte einleitenReagiert die Gegenseite nicht, stehen Ihnen rechtliche Mittel zur Verfügung:Abmahnung: Ein Anwalt kann eine strafbewehrte Unterlassungserklärung fordern.

Einstweilige Verfügung: 

Bei akuter Rufschädigung sorgt ein Eilverfahren für eine schnelle gerichtliche Löschungsanordnung.Strafanzeige: Stellen Sie innerhalb von drei Monaten nach Kenntnisnahme eine Anzeige wegen Verleumdung bei der Polizei.

Handeln Sie bei Rufmord schnell, um eine unkontrollierte Verbreitung der Falschmeldungen im Netz zu stoppen.

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